Wundertüten mit Strandgut

Können Taschengeld und Geburtstagsgeschenke für Kinder als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden? Beim Brüten über dieser Frage kam mir neulich die Kosten sparende Idee, das häusliche Strandgut einfach als Füllmaterial für Wundertüten gewinnbringend wiederzuverwerten.

Es ist schon erstaunlich, was an noch brauchbaren Kleinteilen im Laufe eines Jahres auf den Boden fällt und unvermisst liegen bleibt. Bis Papa es aufsammelt und in eine seiner Boxen legt. Die quillen nach einer gewissen Zeit über. Das liegt an dem ganzen kleinteiligen Spielzeug: Schwertfisch aus dem Fische-Angeln (elf Punkte), Fingerfußballschuh „Brasilien“, Aufreihperle sechseckig, Wunderkerze sternförmig, neonblaues Knicklicht, Playmobil-Piratenhut, Mensch-ärger-dich-nicht-Figur, Würfel mit und ohne Zahlen, Murmelbad und natürlich massenhaft Mini-Lego.

Wundertüte mit Füllung: 20 Cent.

Wundertüte mit Füllung: 20 Cent.

Dank der praktischen, wiederverschließbaren Gefrierbeutel aus dem Supermarkt lassen sich aus diesen Strandgütern neue, spannende, total überraschende Wundertüten-Füllungen machen. Tüten mit 20 Teilen gibt es bei mir demnächst für nur 20 Cent. Damit bin ich in nullkommanix ein gemachter Mann, verkaufe das Zeug den eigenen Kindern und hole damit zumindest einen Teil des Taschengeldes wieder rein.

Nur eine neue Frage quält mich jetzt: Muss ich dafür Umsatzsteuer berechnen oder sogar ein Gewerbe anmelden?

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